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Zusammenarbeit mit den Eltern

Das vertrauensvolle Zusammenarbeiten zwischen den Lehrkräften der Schule und den Elternhäusern ist eine Grundlage für die  erfolgreiche Bildung und Erziehung der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler.

Die Grundlage für die Arbeit mit den Eltern bildet die Verordnung über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen im Freistaat Sachsen vom 10. September 1992.  Jedem Elternhaus wird mindesten einmal im Schuljahr ein individuelles Gespräch über die schulische Entwicklung des Kindes durch die LehrerInnen angeboten.

Jede Klasse führt mindestens einen Elternabend im Schuljahr durch, der von den LehrerInnen einberufen wird. Termin und Inhalt werden in einer Gesamtlehrerkonferenz abgesprochen und mit den Klassenelternsprechern abgestimmt. Zusätzlich kann der Klassenelternsprecher während des Schuljahres, je nach Bedarf, weitere Elternabende einberufen.

Die anwesenden Eltern des Klassenelternabends wählen aus ihren Reihen mind. einen Elternvertreter, der die Interessen der Eltern im Elternrat vertritt. Der Elternrat trifft sich mind. zweimal jährlich mit der Schulleitung und der Hortleitung, um über Vorhaben und Probleme zu beraten. Er wählt jedes Jahr sechs Eltern, die die Interessen der Eltern in der Schulkonferenz vertreten.  Die Schulkonferenz hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten.  Die Schulkonferenz bilden sechs Eltern, sechs Lehrer und die Schulleitung.